Zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beim Vorwurf der Verletzung von Vorschriften des Straf- und Verwaltungsrechts
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten von Unternehmensleitern, Geschäftsführer, Vorstandsdirektoren udgl.
Für die zivilrechtliche Abwehr von reinen Vermögensschäden, wenn die versicherte Person von dem Unternehmen oder von einem Dritten in Anspruch genommen wird.