Die D&O Versicherung (Directors & Officers) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für geschäftsführende Organe und Aufsichtsorgane.
Die D&O Versicherung (Directors & Officers) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für geschäftsführende Organe und Aufsichtsorgane.
Die E&O Versicherung (Errors & Omissions) bietet Versicherungsschutz für Unternehmen und deren Führungskräfte.
Rechtsschutzversicherungen wie Strafrechtsschutz-Versicherung, Dienstvertrags-Rechtschutz oder Vermögensschaden-Rechtsschutz.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung (VSV) können Unternehmen vor Vermögensschäden geschützt werden.
Eine fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen stellt die Cyber-Versicherung dar, um Schäden durch diverse Cyberkriminalitäten abzusichern.
Die Prospekthaftungsversicherungen bieten Versicherungsschutz für das Prospekthaftungsrisiko des emittierenden Unternehmens.
Durch die gesetzlichen Regelungen im AktG und GmbHG besteht für Organe von Kapitalgesellschaften eine außerordentliche und persönliche Haftung. Im Innenverhältnis gegenüber dem Unternehmen bzw. im Außenverhältnis gegenüber Dritten. Zusätzlich gilt Beweislastumkehr, solidarische und unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen. Dazu verschärfen Compliance-Regelungen und der „Corporate-Governance-Codex“ die Haftungssituation.
Nur eine umfangreiche Versicherungsdeckung mit wenigen Ausschlüssen sichert das Privatvermögen und wehrt unberechtigte Ansprüche im Innen- und Außenverhältnis ab.
Zu bevorzugen ist eine Unternehmensdeckung (Versicherungsnehmer ist das Unternehmen), lediglich wenn dies nicht möglich sein sollte, kann eine sogenannte persönliche D&O-Deckung abgeschlossen werden, die aber in mehreren Bereichen (Prämienbelastung, Deckungssumme und Bedingungsqualität) nur als „alternative“ bzw. zweitbeste Deckung angesehen werden kann.
Neben der Haftpflichtversicherung (D&O) gehören Rechtsschutzversicherungen (Straf-RS, Vermögensschaden-RS, Dienstvertrags-RS) zum „must-have“ der Abdeckung von Managerrisiken.