Eine Cyber-Versicherung ist eine fakultative Zusatzversicherung für Unternehmen, die Schäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. Da dies noch eine sehr junge Versicherungssparte ist, gibt es bislang keine einheitliche Bezeichnung. Ähnliche Angebote finden sich unter den Bezeichnungen Data Protect, Datenschutz-Versicherung, Data-Risk, Cyber-Deckung oder Hacker-Versicherung. Ergänzende Angebote sind beispielsweise mit der Elektronik- beziehungsweise Datenträgerversicherung gegeben.
Eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht springt ein, wenn einem Dritten, zum Beispiel einem Kunden oder Auftraggeber, durch Verschulden des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht (Fremdschaden oder Drittschaden genannt). Allerdings versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung typischerweise nur Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Folgeschäden. Ist der Schaden dagegen rein finanzieller Natur (Vermögensschaden), greift die Betriebshaftpflicht nicht. In diesen Fällen greift eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten, zum Beispiel aufgrund einer Datenrechtsverletzung, schädigt.
Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden, die durch einen Hacker-Angriff, eine DoS-Attacke (Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen.